Zuschlag 1321449: EN-PJN/Stefan Aregger/FURU: Los 3 - Rückbau Kabelanlagen
Publiziert am: 6. März 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
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Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK1: Preis |
6% | ZK2.1: Zweckmässiger Arbeitsablauf - Vorgehen und Logistik |
6% | ZK2.2: Zweckmässiger Arbeitsablauf - notwendige Bauarbeiten |
6% | ZK2.3: Zweckmässiger Arbeitsablauf - Sicherheit |
6% | ZK2.4: Zweckmässiger Arbeitsablauf - Umweltschutz |
6% | ZK2.5: Zweckmässiger Arbeitsablauf - Risiken |
10% | ZK3: Detailliertes Terminprogramm |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
06.03.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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