Ausschreibung 1319003: C04.1_Montagebau in Holz
Publiziert am: 3. März 2023
BLS AG
Spätestens ab 2027 wird die BLS alle grossen Reparaturen und Revisionen in der Werkstätte Bönigen konzentrieren. Die Bündelung ermöglicht es, diese Arbeiten für die BLS zentral, effizient und betrieblich sinnvoll abzuwickeln. Aus diesem Grund wird die Werkstätte in den kommenden Jahren umgebaut und erweitert. Von 2019 bis 2027 baut die BLS in Bönigen mehrere neue Gebäude. Auf dem bestehenden Areal entstehen eine neue Triebdrehgestell- und Radsatzhalle, eine Logistikhalle, eine Lange Halle für 105 Meter lange Züge mit Malerei, ein Verwaltungsgebäude und eine Produktionshalle 2.Diese Ausschreibung bezieht sich auf die Montagebauarbeiten in Holz für die Logistikhalle in Bönigen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
3. März 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
22. März 2023 | Frist für Fragen | Die Fragen werden via simap-Forum bis am 29.03.2023 beantwortet |
13. April 2023 | Abgabetermin 00:00 | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt. |
14. April 2023 | Offertöffnung | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt. |
1. Juli 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65% | Gesamte Wirtschaftlichkeit |
15% | Lösungskonzept |
10% | Referenzen/Schlüsselpersonen |
10% | Qualität |
Zulassungsbedingungen
zugelassen. Details gemäss Dokument 1.1 Allgemeine Bestimmungen
EK 1.1 Umsatz
Das durchschnittliche Auftragsvolumen einer Etappe (Ost/West gemäss Dok. 2.1 Übersicht Angebotspreis) der vorliegenden Ausschreibung ist nicht grösser als 30% des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Anbieters der letzten 3 Jahre.
Angaben ohne Subunternehmer.
EK 1.2 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung
Der Anbieter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung (bzw. bestätigt im Zuschlagsfall diese abzuschliessen) in Höhe von mind. CHF 10 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden, davon CHF 2 Mio. je Schadenfall und Jahr für reine Vermögensschäden (z.B. Bauzwischenfälle, Aus- und Einbaukosten, Ermittlungs- und Behebungskosten). Er bestätigt diese während der gesamten Vertragsdauer (inkl. Gewährleistungsfrist) aufrechtzuerhalten.
EK 2.1 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 3.1 Referenzen
Anhand von 2 vergleichbaren und abgeschlossenen Referenzobjekten für Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbauten in den letzten 10 Jahren mit Baukosten ≥ CHF 800'000 CHF zeigt der Anbieter auf, dass er alle notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt.
Die Vergleichbarkeit der gewählten Referenzprojekte ist durch den Anbieter zu begründen.
EK 4.1 Qualitätsmanagement
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder vergleichbar. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.
ZPV 1.1 Sprache
Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (Sitzungen, Korrespondenz, Unterlagen, etc.). Der Anbieter sichert der BLS zu, Schlüsselpersonen (gem. ZK 3.1) einzusetzen, die über gute Deutschkenntnisse (mündlich und schriftlich) verfügen und die Projektergebnisse und -Dokumentationen in deutscher Sprache verfassen können.
ZPV 1.2 Verfügbarkeit
Das beteiligte Schlüsselpersonal muss über die gesamte Projektdauer mindestens mit folgenden Kapazitäten zur Verfügung stehen:
- Projektleiter mind. 20%
- Montageleiter mind. 80%
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG
Es findet keine Begehung vor Ort statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe.
Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen.
Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Genfergasse 11
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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