Zuschlag 1315725: UW Chamoson: Baumeister 2. Teil

Publiziert am: 9. Februar 2023

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management

Die PraderLosinger SA hat nach der Bewertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht und ihr Angebot ist somit das Vorteilhafteste. Sie überzeugt durch den günstigsten Angebotspreis sowie die sehr gute Erfüllung der restlichen Zuschlagskriterien.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45210000: Bauleistungen im Hochbau
  • 45232220: Bau von Unterwerken
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 ZK1: Preis
10 ZK2: Arbeitssicherheit und Umweltschutz - Gefährdungsbeurteilung und konkrete Massnahmen
10 ZK3: Auftragsanalyse
10 ZK4: Erfahrung des Bauführers
10 ZK5: Erfahrung des Poliers
10 ZK6: Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Berücksichtigte Anbieter

PraderLosinger SA, Sion
CHF 2,116,943

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: SIMAP
Ausschreibung vom: 28.10.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 103 Tage

Datum des Zuschlags:

08.02.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802756
E-Mail-Adresse:  
gregory.hemmen@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1315725 UW Chamoson: Baumeister 2. Teil