Ausschreibung 1312875: P3-21-034 Mieterausbau Regionales Gesundheitszentrum BKP244 Lüftung

Publiziert am: 2. Februar 2023

Kantonsspital Baselland

Lüftungsanlagen für den Mieterausbau Regionales Gesundheitszentrum, Laufen


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45331210: Installation von Lüftungsanlagen
Tags (Bau):
  • 244: Lufttechnische Anlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. Februar 2023 Publikationsdatum
2. Februar 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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7. März 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
17. Februar 2023 Frist für Fragen

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14. März 2023 Abgabetermin 12:00

siehe ZIffer 4.5 Pflichtenheft

14. März 2023 Offertöffnung

siehe ZIffer 4.5 Pflichtenheft

27. März 2023 Geplanter Projektstart
31. März 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

siehe Ausschreibungsunterlagen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Das KSBL akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten ABG des Kantonsspitals Baselland.

Grundsätzliche Anforderungen:

Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.


Kontakt

Kantonsspital Baselland
Bruderholz
4101 Bruderholz
E-Mail-Adresse:  
bau@ksbl.ch