Abbruch 1310017: N09.72 170006 - Simplon Süd EP Gabi - Verkehrsdienst bis 2026 (ID 7668

Publiziert am: 18. Januar 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Aufgrund Korrosionsschäden kann zurzeit aus Sicherheitsgründen die Furabrücke auf der Simplonstrecke nur einstreifig befahren werden. Eine Umfahrungsstrasse inkl. Hilfsbrücke/Notbrücke wird erbaut, damit bei einer anfälligen notwendigen vollständigen Sperrung der Furabrücke der alpenquerende Verkehr aufrechterhalten werden kann. Die Hilfsbrücke/Notbrücke ermöglicht zudem den ab 2024 geplanten Ersatzneubau der Furabrücke, die im Jahr 2026 in Betrieb gehen soll.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist an Tagen mit hohem Verkehrsaufkommen (Feier- und Ferientage) eine manuelle Verkehrsregelung durch einen Verkehrsdienst notwendig, welcher hier nun beschafft werden soll.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 63712700: Verkehrsregelung
  • 63712000: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
25. August 2022

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Abbruch gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. d BöB
Mit dem einzig eingereichten Angebot wird der Kostenrahmen deutlich überschritten, was keine wirtschaftliche Beschaffung erlaubt.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch