Ausschreibung 1308963: 240.10434 / Neubau Radweg Utzenstorf - Koppigen

Publiziert am: 20. Januar 2023

Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis IV

Die Kantonsstrasse Nr. 251, Abschnitt Utzenstorf-Koppigen ist eine regionale Verbindungsstrasse. Als Ortsverbindungsstrasse dient sie als Arbeitsweg für Pendler und als Ausflugsroute z.B. in die Badi Koppigen. Das Projekt enthält im Wesentlichen folgende Massnahmen:-Sanierung des Strassenkörpers als Totalersatz auf 2.5km. -Neuerstellung eines 2.5m breiten und ca. 2.4 km langen Radwegs entlang der Kantonsstrasse. - Ortseinfahrt Utzenstorf: Erstellung eines neuen Pförtners, Anpassung Knoten Lindenstrasse und Erstellung eines Gehwegs. Ortseinfahrt Koppigen:-Erstellung eines neuen Pförtners.-Erstellung einer hindernisfreien Bushaltestelle bei der Ortseinfahrt Koppigen.-Einbau eines lärmmindernden Belags SDA4 innerorts auf total ca.430m eingangs der beiden Einwohnergemeinden Utzenstorf und Koppigen.Hauptmengen: 2'900m3 Belagsabbruch, 5'900m2 Fräsarbeiten, 14'800m3 Fundationsschicht, 8'800t Beläge, 530m Schutzrohr Beleuchtung, 55m Entwässerung, 110m Swisscomleitung


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. Januar 2023 Publikationsdatum
20. Januar 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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2. Februar 2023 Frist für Fragen

Fragen sind bis am 02.02.2023 unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Nach diesem Termin werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet. Sie werden bis am 10.02.2023 (17.00 Uhr) ausschliesslich unter www. simap.ch im "Forum" anonymisiert beantwortet. Eine Benachrichtigung der Anbieter findet nicht statt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Anbieters, die Antworten herunterzuladen und in seinem Angebot zu berücksichtigen. Aus der Nichtbeachtung können im Vergabeverfahren und bei der späteren Ausführung keine Ansprüche geltend gemacht werden.

24. Februar 2023 Abgabetermin 00:00

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV, Herr Thomas Varrin, Dunantstrasse 13, 3400 Burgdorf

Vermerk (in fetter Schrift): "10434 Radweg Utzenstorf-Koppigen-Bitte nicht öffnen!" Der Eingabevermerk ist aussen auf dem Couvert (zusätzlich zur Adresse) anzubringen.
Das Angebot ist per A-Post einzusenden. Massgebend ist das Stempeldatum einer schweizerischen Poststelle. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag zu senden. Bei Abgabe am Empfangsschalter des Oberingenieurkreis IV (durch Anbieter selbst oder durch Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr (Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des OIK IV zu erfolgen. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung zu erbringen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

28. Februar 2023 Offertöffnung

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV, Herr Thomas Varrin, Dunantstrasse 13, 3400 Burgdorf

Vermerk (in fetter Schrift): "10434 Radweg Utzenstorf-Koppigen-Bitte nicht öffnen!" Der Eingabevermerk ist aussen auf dem Couvert (zusätzlich zur Adresse) anzubringen.
Das Angebot ist per A-Post einzusenden. Massgebend ist das Stempeldatum einer schweizerischen Poststelle. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag zu senden. Bei Abgabe am Empfangsschalter des Oberingenieurkreis IV (durch Anbieter selbst oder durch Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr (Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des OIK IV zu erfolgen. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung zu erbringen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt.

1. April 2023 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Angebotspreis
30% Autragsanalyse, Baulogistik, Bauablauf, Bauprogramm

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

Fachkompetenz der Firma: 1 Referenzprojekt Strassenbau ausserorts und 1 Referenzprojekt Strassenbau innerorts:-mindestens Verkehrslastklasse T3 (durchschnittlich täglicher Verkehr DTV≥ 3'000 Fahrzeuge). -innerhalb der letzten 5 Jahre (massgebend = Datum Bauabnahme). Bausumme mind. 700'000 CHF. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Anbieter die technische Leitung und einen Anteil von mind. 35% am Auftragsvolumen gehabt haben (beides ist vom Anbieter zusammen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen). Fachkompetenz Schlüsselpersonal: Die folgenden Funktionen werden als Schlüsselpersonen definiert: Bauführer, 1.Polier, 2.Polier, Bauführer und 1. Polier müssen folgende Anforderungen/Kompetenzen erfüllen:-2 Referenzprojekte Strassenbau, Anforderungen an die Referenzen wie "Fachkompetenz der Firma", Eidgenössisches Diplom als Bauführer oder Polier. Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Funktion als Schlüsselperson. 2. Polier muss folgende Anforderungen/Kompetenzen erfüllen:2 Referenzprojekte Strassenbau, Anforderungen an die Referenzen wie "Fachkompentenz der Firma". Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Funktion als Schlüsselperson. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz des Anbieters oder der Arbeitsgemeinschaft im Fachbereich Strassenbau ≥ CHF 3 Mio. Bei Arbeitsgemeinschaften beträgt der Jahresumsatz der federführenden Unternehmung ≥ CHF 2 Mio. Berufliche Leistungsfähigkeit: Bestätigung für Einsatz von 2 Gruppen mit je einem Polier über die gesamte Bauzeit.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis IV
Dunantstrasse 13
3400 Burgdorf
Telefon: 031 633 35 47
E-Mail-Adresse:  
thomas.varrin@be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1308963 240.10434 / Neubau Radweg Utzenstorf - Koppigen