Zuschlag 1307883: Reinigungsdienstleistungen
Publiziert am: 10. Januar 2023
Kantonspolizei Bern
Die Kantonspolizei Bern verfügt über das ganze Kantonsgebiet verteilt über verschiedene Standorte. Für die Reinigung der Räumlichkeiten bezieht die Kantonspolizei Bern unter anderem Reinigungsdienstleistungen von externen Partnern. Der Kanton Bern hat über die zentrale Beschaffungsstelle Facility Management und Mobiliar einen Rahmenvertrag über Reinigungsdienstleistungen abgeschossen. Die Kantonspolizei Bern bezieht Standardreinigungsarbeiten grundsätzlich über diesen Rahmenvertrag. Die hier beschafften Dienstleistungen betreffen die Reinigung von Festhalte- und Warteräumen, diverse nicht planbare Reinigungseinsätze sowie weitere Unterhaltsreinigungen an verschiedenen Standorten. Die Anforderungen für die Reinigung von polizeilichen Festhalte- und Warteräumen unterscheiden sich im Vergleich zu den übrigen Räumlichkeiten. So sind spezifische Fachkenntnisse erforderlich und die Reinigungsdienstleistungen müssen ebenfalls ausserhalb der Bürozeiten, d.h. an den Wochenenden und in der Nacht verfügbar sein. Damit wird sichergestellt, dass die Festhalte- und Warteräume zu jeder Zeit für die polizeiliche Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB kann ein Auftrag unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Schwellenwert ohne Ausschreibung freihändig vergeben werden. Der berücksichtigte Anbieter hat sich unter anderem auf die Reinigung von Festhalte- und Warteräumen spezialisiert. Andere Anbieter bieten keine kurzfristigen Reinigungseinsätze ausserhalb der Bürozeiten an. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen kommt deshalb nur ein Anbieter in Frage und es gibt keine angemessene Alternative. Somit gelangt der Ausnahmegrund gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB zur Anwendung.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
10.01.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Waisenhausplatz 32
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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