Zuschlag 1306701: PRS-Schweizer Pavillon Osaka 2025- 9.1.23-13.04.26

Publiziert am: 23. Dezember 2022

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Generalsekretariat

Nach Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft(qualitative Kriterien und Preis) geht der Zuschlag an den Anbieter mit der Offerte, welche die höchste Gesamtpunktzahl erzielt hat. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin überzeugt insbesondere hinsichtlich: Einzigartigkeit und Leichtigkeit von Architektur und Szenographie und der Projektorganisation.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45220000: Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-C: Tiefbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: selective
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1 Gesamtkonzept/Architektur/Inhalte
5% ZK2 Realisierungsprozess, Plausibilität
15% ZK3 Projektorganisation und Qualitätsmanagement
10% ZK4 Nachhaltigkeit, Wiederverwendbarkeit
30% ZK5 Preis

Die Details zur Bewertung der Zuschlagskriteriien sind im KBOB-Formular 8e_d unter Punkt 2.10. aufgeführt.

Berücksichtigte Anbieter

Nüssli (Schweiz) AG, Lyss
CHF 10,000,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 22.06.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 184 Tage

Datum des Zuschlags:

23.12.2022


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Alle 5 präqualifizierten Teilnehmer haben ein gültiges Angebot eingereicht.


Kontakt

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Generalsekretariat
Bundesgasse 32
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
manuel.salchli@eda.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1306701 PRS-Schweizer Pavillon Osaka 2025- 9.1.23-13.04.26