Zuschlag 1305115: 1060 Schotter und PSS, Beschaffung und Entsorgung

Publiziert am: 19. Dezember 2022

BLS Netz AG

Die Zuschläge je Los erhielten die wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebote in entsprechender Reihenfolge. Als solche gelten diejenigen, welche bei der Bewertung der Zuschlagskriterien die höchsten Punktzahlen erreichten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 14210000: Kies, Sand, Schotter und Aggregate
  • 14212000: Körnungen, Splitt, Steinmehl, Kiesel, Kies, Schotter und Kleinschlag, Steingemische, Kiessandgemische und andere Aggregate
  • 14212300: Schotter und Kleinschlag
  • 44113140: Schotter
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Beschaffung 1. Klasse Schotter 32/50 Los Region Mittelland

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Gesamte Wirtschaftlichkeit
10% Nachhaltigkeit
40% Logistik

Berücksichtigte Anbieter

AG Balmholz, Thun
CHF 2,436,093 exkl. MwSt., Zuschlag für Los 2 (45'375 Tonnen - 2.Rang)

Eberhard Bau AG, Kloten
CHF 2,365,456 exkl. MwSt., Zuschlag für Los 2 (37'125 Tonnen - 3.Rang)

KIBAG Bauleistungen AG, Zürich
CHF 1.0 exkl. MwSt., Zuschlag für Los 2 (Leervertrag - 4.Rang)

KIESTAG, Kieswerk Steinigand AG, Wimmis
CHF 552,105 exkl. MwSt., Zuschlag für Los 2 (10'500 Tonnen - 1.Rang)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 09.09.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 98 Tage

Datum des Zuschlags:

16.12.2022


Anzahl Angebote:

6


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

BLS Netz AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
martin.heiniger@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1305115 1060 Schotter und PSS, Beschaffung und Entsorgung