Zuschlag 1304909: N03, 080342, TUBÖ TUSI / Los 022 - Nachtrag

Publiziert am: 16. Dezember 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Gemäss Art. 21 Ab. 2 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind (unvorhergesehene) Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im Tunnel Bözberg bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Während der Realisierung hat sich der Bedarf an Verlegung und Rückbau von LWL- und Kommunikationskabel erheblich verändert. Dabei müssen sehr viele Ergänzungsarbeiten an den bereits realisierten Installationen umgesetzt werden. Die Anpassungen sind anspruchsvoll und können nur vom gleichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde die angebotenen Nachtragsaufwendungen (Installations-/Materialpreise, deren Instruktion/Einführung, Sicherheitsschulungskosten und Begleitung vor Ort) um ca. 30 % übersteigen. Ein Anbieterwechsel würde daher zu substanziellen Mehrkosten führen. Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. > CHF 0.5 Mio. geschätzt, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 32561000: Glasfaserverbindungen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

LETECH AG, Mettmenstetten
CHF 842,087

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

12.12.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1304909 N03, 080342, TUBÖ TUSI / Los 022 - Nachtrag