Zuschlag 1303787: N02, 110077, EP Büel – Seedorf / Hauptarbeiten Baumeister

Publiziert am: 15. Dezember 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich vorteilhafteste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte nicht nur durch den günstigsten Preis, sondern auch durch eine gute Bewertung über alle Zuschlagskriterien.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45233110: Bauarbeiten für Autobahnen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-RC: Strassenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: PREIS;
15% ZK2: QUALITÄT DES ANBIETERS;
15% ZK3: QUALITÄT/PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS;
15% ZK4: BAUZEIT;
15% ZK5: QUALITÄT/PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS;

Berücksichtigte Anbieter

Marti Bauunternehmung AG Luzern, Luzern
CHF 46,227,708 , ARGE Urschwyz - Seedorf comp. par: Marti Bauunternehmung AG, Luzern / Anliker Bauunternehmung AG, Emmenbrücke / Walo Bertschinger AG, Dietikon

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Ausschreibung vom: 30.06.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 166 Tage

Datum des Zuschlags:

13.12.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch