Ausschreibung 1302641: P3-21-029 Zentrale Produktion Gastronomie BKP 246 Gewerbliche Kälte

Publiziert am: 8. Dezember 2022

Kantonsspital Baselland

Gewerbliche Kälteanlagen für die neue Grossküche (Zentralproduktion aller Speisen für das Kantonsspital Baselland am Standort Bruderholz).


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45331231: Installation von kältetechnischen Anlagen
  • 45331230: Installation von Kühlanlagen
Tags (Bau):
  • 246: Kälteanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Dezember 2022 Publikationsdatum
8. Dezember 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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27. Januar 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
22. Dezember 2022 Frist für Fragen

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3. Februar 2023 Abgabetermin 12:00

siehe ZIffer 4.5 Pflichtenheft

3. Februar 2023 Offertöffnung

siehe ZIffer 4.5 Pflichtenheft

27. März 2023 Geplanter Projektstart
31. Januar 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

siehe Ausschreibungsunterlagen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Das KSBL akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten ABG des Kantonsspitals Baselland.

Grundsätzliche Anforderungen:

Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.


Kontakt

Kantonsspital Baselland
Bruderholz
4101 Bruderholz
E-Mail-Adresse:  
bau@ksbl.ch