Zuschlag 1302521: AS25 - Neubau Strassenüberführung Bolligenstrasse-Baumeister

Publiziert am: 16. Dezember 2022

Schweizerische Bundesbahnen

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium "Preis", bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: Preis
20% ZK2: Zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf mit Bauprogramm
10% ZK3: Erkennen der wichtigsten Projektrisiken
10% ZK4: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson: Bauführer
10% ZK4: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson: Polier

Berücksichtigte Anbieter

Frutiger AG, Thun
CHF 12,840,334 exkl. MwSt., Le prix indiqué correspond au montant de l'adjudication, régie comprise, hors TVA.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap
Ausschreibung vom: 10.08.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 125 Tage

Datum des Zuschlags:

13.12.2022


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
adrian.moser3@sbb.ch