Ausschreibung 1301657: ERZO Oftringen, Umbau Bio 1 - Elektroinstallationen
Publiziert am: 1. Dezember 2022
Entsorgung Region Zofingen
Lieferung und Installation der Elektroinstallationen für die Erneuerung der Biologie 1
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
1. Dezember 2022 | Publikationsdatum | |
1. Dezember 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
10. Januar 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
14. Dezember 2022 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen müssen über das simap gestellt werden. Fragen können bis am 14.12.2022 gestellt werden. |
11. Januar 2023 | Abgabetermin 11:00 | Eingang am Eingabeort massgebend |
11. Januar 2023 | Offertöffnung | Eingang am Eingabeort massgebend |
1. März 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Investitionskosten/Preis |
30% | Funktionalität/Qualität |
27% | Referenzen |
3% | Lehrlingsausbildung |
Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen
Drei ähnliche Anlagen in den letzten 10 Jahren verlangt, die im Betrieb sind, mit einer Bausumme für Elektroinstallationen von grösser als 500’000 CHF.
Der Nachweis der Eignungskriterien erfolgt mit dem Formular "Unternehmerblatt". Die Angaben sind allenfalls mit Hilfsblättern
zu belegen/ergänzen.
Zusätzliche Informationen
Es sind die Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne der Schweiz einzuhalten.
Es findet keine Begehung statt
Es finden keine Abgebotsrunden statt.
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Wiggertalstrasse 40
4665 Oftringen
Telefon: +41 62 789 50 30
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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