Ausschreibung 1301427: WSLA - SLS Dachsanierung
Publiziert am: 29. November 2022
PSI Paul Scherrer Institut
WSLA - SAL Dachsanierung. 17'500m2 neues Aluminiumdach mit mordernster PV-Technik al Laminat auf der Synchrotron Lichtquelle Schweiz (SLS)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. November 2022 | Publikationsdatum | |
29. November 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. Januar 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
None | Frist für Fragen | None |
3. Januar 2023 | Abgabetermin 10:00 | None |
4. Januar 2023 | Offertöffnung | None |
1. März 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Preis |
20% | Qualität |
10% | Termine |
5% | Organisation |
5% | Servicebereitschaft |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
3
Zusätzliche Informationen
Werden zu einem späteren Zeitpunkt im Werkvertrags der KBOB geregelt.
Auf Anfrage
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Forschungsstrasse 111
5232 Villigen-PSI
Telefon: 056 310 55 83
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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