Zuschlag 1299993: Zürich Wipkingen: Instandstellung Wipkingertunnel GU Tunnel

Publiziert am: 2. Dezember 2022

SBB Bauprojekte

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium 2 «zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf» bei welchem eine sehr leistungsfähige Logistik aufgezeigt wurde. Beim Zuschlagskriterium 3 «Qualifikation und Einsatzplanung für die nachfolgende Schlüsselperson Baustellenchef (Verantwortlicher für die gesamte Baustelle)» wurde eine gute Schlüsselperson mit einem entsprechenden Referenzprojekt angeboten. Zudem wurde beim Zuschlagskriterium 1 «Preis» durch die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: Preis
30% ZK2: * Zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf
15% ZK3: * Qualifikation und Einsatzplanung für die nachfolgende Schlüsselperson
5% ZK4: Erkennen der wichtigsten Projektrisiken

Berücksichtigte Anbieter

Rhomberg Bahntechnik AG, Zürich - Schweiz
CHF 13,586,506 exkl. MwSt., Le prix indiqué inclut les prestations en régie.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 06.04.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 237 Tage

Datum des Zuschlags:

29.11.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

SBB Bauprojekte
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch