Ausschreibung 1298843: FbE 2023 Zürchersmühle - Urnäsch, Paket 1
Publiziert am: 18. November 2022
Appenzeller Bahnen AG
Jedes Jahr werden bei den Appenzeller Bahnen (AB) mehrere Abschnitte Gleis komplett erneuert. Beim Abschnitt Zürchersmühle - Urnäsch der Strecke Gossau – Appenzell – Wasserauen (GAW) ist die Fahrbahn aufgrund des Alters in einem schlechten Zustand.
Aufgrund der Gegebenheiten wird die Streckensanierung in verschiedenen Paketen ausgeführt. Das vorliegende Paket 1 beinhaltet folgende Bauarbeiten am erwähnten 1426 m langen und einspurig geführten Streckenabschnitt:
- Gleisentwässerung samt Querungen und Ableitungen zur
Urnäsch
- Hangseitige Bankettsicherungen als Böschungsfusssicherung
- talseitige Bankettsicherungen
- Hangseitige Natursteinmauern
- Mastfundamente (2 Stück)
Für die Bauausführung stehen eine Wochenendsperre (14.04. – 17.04.2023) und während 5 Wochen (24.04.2023 bis 27.05.2023) verlängerte Nachtzugspausen zur Verfügung.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. November 2022 | Publikationsdatum | |
18. November 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. Dezember 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. November 2022 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 05.12.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 28.11.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
13. Dezember 2022 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel |
16. Dezember 2022 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Gemäss Kap. 2.2.1 der Ausschreibungsbestimmungen (Beilage 1) zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde erhoben werden beim Einzelrichter des Obergerichts von Appenzell Ausserrhoden, Fünfeckpa-last, Postfach 162, 9043 Trogen. Die Regeln über den Fristenstillstand finden keine Anwen-dung (Art. 4, Abs. 4 Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, allfällige Beweismittel sind genau zu bezeich-nen. Die Ausschreibung ist beizulegen.
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Telefon: 071 354 56 40
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