Zuschlag 1298449: AS25 - Überbrückungsmassnahmen - Transportanlagen, Bhf Basel

Publiziert am: 15. November 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insb. das Zuschlagskriterium "Preis", bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45213000: Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen
Tags (Bau):
  • 261: Aufzüge
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Übereckaufzug & Personenaufzug mit geringe Schachtkopfhöhe

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1: Preis
15% ZK2: Zweckmässige Baustellenorganisation - Baustellenlogistik: Baustellenerschliessung, Baustellenversorgung & -entsorgung, Baustelleneinrichtung, inkl. Installationskonzept
15% ZK2: Zweckmässige Baustellenorganisation - Bauablauf: Bauprogramm, Montageablauf, Meilensteine
10% ZK3: Risikoanalyse: 3 wichtigsten Risiken

Berücksichtigte Anbieter

EMCH Aufzüge AG, Bern
CHF 604,932 exkl. MwSt., Le prix indiqué correspond au montant de l'adjudication, rabais inclus, escompte exclu, TVA exclue.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap.ch
Ausschreibung vom: 08.07.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 129 Tage

Datum des Zuschlags:

14.11.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
samuel.haeusermann@sbb.ch