Ausschreibung 1296287: BehiG Hammergut und Hofacker
Publiziert am: 7. November 2022
Aargau Verkehr AG (AVA)
Um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) umzusetzen, sind bauliche Massnahmen am Mittelperron der Haltestelle Hofacker in Rudolfstetten-Friedlisberg und der Haltestelle Hammergut notwendig. Hauptsächlich ist die Lage der Perronkanten in der Horizontalen wie auch in der Vertikalen anzupassen. Dazu sind eine Perronerhöhung und die Verschiebung der Perronkanten nötig, welche wiederum Anpassungen an den Zugängen, Informationssystemen, Möblie-rung usw. erfordern. Gleichzeitig ist der Warteraum zu ersetzen. Zusätzliche Unterhaltsarbeiten Fahrbahn: –Kreuzung Berikon Widen bis zur Haltestelle Hofacker
Parallel zu den BehiG. Projekten sind Unterhaltsarbeiten an der Fahrbahn vorgesehen. Hauptsächlich handelt es sich um Stopfarbeiten in folgenden Bereichen, vgl. Plan 497-212 «Unterhaltsarbeiten Fahrbahn 2023»:
–Beim Damm Oberer Pflughaupt
–Die Kurve Heinrüti (R < 30m)
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. November 2022 | Publikationsdatum | |
7. November 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. November 2022 | Frist für Fragen | Siehe Unterlagen Abschnitt 3.1 |
16. Januar 2023 | Abgabetermin 00:00 | Siehe Unterlagen Abschnitt 3.5 |
18. Januar 2023 | Offertöffnung | Siehe Unterlagen Abschnitt 3.5 |
1. Juni 2023 | Geplanter Projektstart | |
29. September 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Nachweise
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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