Zuschlag 1292201: AS35 Dagmersellen, Überholgleise und Ausbau Güteranlagen

Publiziert am: 20. Oktober 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend waren insbesondere das Zuschlagskriterium ZK 3 sowie ZK 2 bei dem sie eine hohe Punktzahl erreicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% ZK 1: Auftragsanalyse, Vorgehensplanung
10% ZK 1: Auftragsanalyse, Projektherausforderungen
10% ZK 1: Auftragsanalyse, Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit
13% ZK 2: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen, Gesamtleiter
12% ZK 2: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen, Fachspezialist Fahrbahn
10% ZK 2: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen, Fachspezialist Tiefbau/ Bahnbau
30% ZK 3: Preis

Berücksichtigte Anbieter

ILF Beratende Ingenieure AG, Zürich
CHF 448,860 exkl. MwSt., Der Preis versteht sich inkl. sämtlicher Nebenkosten.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 15.06.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 126 Tage

Datum des Zuschlags:

19.10.2022


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
guiomar.molinaruiz@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1292201 AS35 Dagmersellen, Überholgleise und Ausbau Güteranlagen