Abbruch 1287083: Rohrbauarbeiten freiverlegt, Medienkanal Dreiklang KSA

Publiziert am: 19. September 2022

Eniwa AG

Die vorliegende Ausschreibung betrifft Rohrbauarbeiten für den Medienkanal Dreiklang des Kantonsspitals in Aarau.
Projektbeschrieb:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der Fernwärme- und Fernkälte-Rohrleitungen im Medienkanal (freiverlegt).


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 45231113: Neuverlegung von Rohrleitungen
  • 45231112: Installation von Rohrleitungsnetzen
  • 44115100: Rohrleitungen
  • 9323000: Fernwärme
  • 44162000: Rohrleitungssysteme
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
1. September 2022

Offizielles Publikationsorgan:
www.simap.ch

Reasons:

Bemerkung:

Die Ausschreibung des Beschaffungsgegenstandes erfolgte mit einer zu engen Formulierung der technischen Spezifikationen. Das Verfahren wird abgebrochen. Es wird mit überarbeiteten technischen Spezifikationen später neu ausgeschrieben.


Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Eniwa AG
Industriestrasse 25
5033 Buchs AG
E-Mail-Adresse:  
einkauf@eniwa.ch