Ausschreibung 1285831: Lindenstrasse 200842000
Publiziert am: 17. September 2022
Stadt Luzern, Umwelt- und Mobilitätsdirektion, Tiefbauamt
Die Lindenstrasse wird zur Begegnungszone umgestaltet und soll zukünftig im Gegenverkehr geführt werden. Mit der Umgestaltung der Lindenstrasse zur Begegnungszone soll ein attraktiver Begegnungsraum geschaffen werden. Im Zusammenhang mit dem Projekt ist die Erneuerung diverser Werkleitungen vorgesehen (ewl: Wasser und Gas, CKW: Elektro, Swisscom).
Im Rahmen des Projekts wird der gesamte Oberbau inkl. Fundationsschicht erneuert (Totalersatz). Die Fahrbahn, der Gehweg als auch die Aufenthaltsbereiche werden mit bituminösem Walzasphalt erstellt. Ausserdem wird die Strassenentwässerung angepasst. Die Natursteinrinne zwischen Gehbereich und Fahrbahn dient zur Entwässerung der befestigten Oberflächen (Belag). Die Beleuchtung wird innerhalb des Projektperimeters komplett erneuert (Leuchten Typ Rondo). Die Signalisation und Markierung wird entsprechend dem neuen Verkehrsregime angepasst.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. September 2022 | Publikationsdatum | |
19. September 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
14. Oktober 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. September 2022 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» bis am 28.09.2022 einzureichen. Sie werden bis 05. Oktober 2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch beantwortet. Nach dem 28. September 2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
17. Oktober 2022 | Abgabetermin 11:00 | Das Angebot ist im Doppel in Papierform unterzeichnet und in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Massgebend für die fristgerechte Einreichung des Angebots ist der Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel). Verspätete Angebote oder per E-Mail oder Fax zugestellte Angebote werden nicht berücksichtigt. Das Couvert ist zwingend mit der Aufschrift «Lindenstrasse, Luzern – Bitte nicht öffnen!» zu versehen. |
17. Oktober 2022 | Offertöffnung | Das Angebot ist im Doppel in Papierform unterzeichnet und in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Massgebend für die fristgerechte Einreichung des Angebots ist der Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel). Verspätete Angebote oder per E-Mail oder Fax zugestellte Angebote werden nicht berücksichtigt. Das Couvert ist zwingend mit der Aufschrift «Lindenstrasse, Luzern – Bitte nicht öffnen!» zu versehen. |
23. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
erlaubt, gemäss Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
-
gemäss Ausschreibungsunterlagen
Die Anbieter haben die offensichtlichen oder durch Besichtigung erkennbaren besonderen Ortsverhältnisse auf eigene Verantwortung zu berücksichtigen. Es findet keine durch den Bauherrn organisierte Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zudem müssen in jeder Beziehung die Arbeitsgesetze und die aktuellen schweizerischen Sozialpartnerverträge eingehalten sein.
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Luzerner Kantonsblatt
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
Industriestrasse 6
6005 Luzern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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