Zuschlag 1284287: PZM_H25neu_Ausschreibung_BKP_261_Aufzüge
Publiziert am: 7. September 2022
PZM Psychiatriezentrum Münsingen AG
Der Zuschlag erfolgt unter dem Vorbehalt des Bauentscheids und der damit verbundenen Genehmigung des Antrags Freigabe Baubudget durch den Verwaltungsrat der PZM AG am 30.09.2022.
Im Nachgang zum Zuschlag wird mit dem Zuschlagsempfänger der KBOB-Werkvertrag abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird eine Bedingung aufgenommen, dass der Werkvertrag erst in Kraft tritt, wenn der Bauentscheid und der damit verbundene Antrag Freigabe Baubudget durch den Verwaltungsrat der PZM AG genehmigt wird (aufschiebende Bedingung/Suspensivbedingung) oder aber, dass der Werkvertrag wiederum aufgelöst wird, wenn der Bauentscheid und der damit verbundene Antrag Freigabe Baubudget durch den Verwaltungsrat der PZM AG nicht genehmigt wird (auflösende Bindung/Resolutivbedingung).
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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60 | Preis |
20 | Referenz 1/2/3 zu je 1/3 |
10 | Organisation Unternehmen |
10 | Schlüsselpersonen |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.09.2022
3
Der Zuschlagsentscheid kann innert 20 Tagen seit Eröffnung (Frist laufend ab SIMAP-Publikation) mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen.
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Telefon: 031 720 81 11
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