Ausschreibung 1284211: Schliessanlagen Gemeindeliegenschaften

Publiziert am: 2. September 2022

Gemeinde Seengen

Schliessanlagen für 14 Bestandesbauten und 2 Neubauten


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45210000: Bauleistungen im Hochbau
Tags (Bau):
  • 275: Schliessanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. September 2022 Publikationsdatum
2. September 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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30. September 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
16. September 2022 Frist für Fragen

Im Anschluss an die fakultative Besichtigungstermine vom 12., 13. und 15.09.2022 an Frau Andrea ringli@stabilis.ch

30. September 2022 Abgabetermin 00:00

Abgabe am Schalter Gemeindekanzlei oder per A-Post. Details siehe Titelblatt Ausschreibung

3. Oktober 2022 Offertöffnung

Abgabe am Schalter Gemeindekanzlei oder per A-Post. Details siehe Titelblatt Ausschreibung

1. November 2022 Geplanter Projektstart
31. Oktober 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

12., 13., und 15. September 2022 nachmittags. Nur mit Voranmeldung an Herrn Tschudin: daniel.tschudin@schule-seengen.ch

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde Seengen
Unterer Gerbiweg 6
5707 Seengen
Telefon: 062 767 63 10
E-Mail-Adresse:  
gemeindekanzlei@seengen.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1284211 Schliessanlagen Gemeindeliegenschaften