Ausschreibung 1283971: I-AEP-PJM-RWT-T3/Pierre Ferbus/Sanierung der Wege auf einem Aquädukt

Publiziert am: 16. September 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West

Multidisziplinäres Projekt mit Tiefbau und Gleisanlagen: Entfernung der Aufgleisungszone und Ersatz des Oberbaus durch ein Schwellensystem aus Beton und Schotter, Instandsetzung des Aquädukts mit Betonsockeln, Abriss und Ersatz der Ductubes und Instandsetzung der Gleisanlagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. September 2022 Publikationsdatum
16. September 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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25. Oktober 2022 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

21. November 2022 Abgabetermin 00:00

Bedingungen
Das Angebot muss mithilfe der Formulare (Teil C und F der Ausschreibungsunterlagen) eingereicht werden. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind in Teil F1Angebot der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben.

Die Angebote müssen in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) abgefasst sein und auf CHF lauten.

Die vollständigen, datierten und unterzeichneten Ausschreibungsunterlagen mit allen Anhängen müssen elektronisch auf SharePoint SBB im PDF-Format eingereicht werden.

Um gültig zu sein, kann das Angebot handschriftlich oder mit einer elektronischen Signatur (von der SBB definiert: PDF-Stempel) unterzeichnet werden.

Zusammenfassung der Schritte zur Einreichung von Angeboten :
1. Versand einer E-Mail-Adresse durch den Bieter zur Einreichung des Angebots an romain.besson@cff.ch mit einer Kopie an pierre.ferbus@cff.ch.
Frist für die Übermittlung der E-Mail-Adresse: 16.11.2022.
2. Gewährung des Zugangsrechts zu SharePoint durch die SBB.
3. Bestätigung der Berechtigung durch den Bieter. Der Erhalt der E-Mail muss vom Bieter bestätigt werden.
4. Einreichung des Angebots auf SharePoint SBB durch den Bieter.

Der Zugang wird nur für die eingereichte E-Mail-Adresse gewährt.

Bei Problemen mit dem Zugang wenden Sie sich bitte umgehend an romain.besson@cff.ch oder pierre.ferbus@cff.ch.

Gültigkeit des Angebots
Die Gültigkeit des Angebots beträgt sechs Monate ab der Frist für die Einreichung der Angebote. Der Bieter wird für sein Angebot nicht entschädigt.

Formale Anforderungen
Es gilt das Datum der Einreichung auf der angegebenen elektronischen Plattform. Angebote können nicht persönlich eingereicht werden und werden nicht vor Ort angenommen.

Eine E-Mail, die die Einreichung des Angebots bestätigt, muss an romain.besson@cff.ch und pierre.ferbus@cff.ch gesendet werden.

22. November 2022 Offertöffnung

Bedingungen
Das Angebot muss mithilfe der Formulare (Teil C und F der Ausschreibungsunterlagen) eingereicht werden. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind in Teil F1Angebot der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben.

Die Angebote müssen in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) abgefasst sein und auf CHF lauten.

Die vollständigen, datierten und unterzeichneten Ausschreibungsunterlagen mit allen Anhängen müssen elektronisch auf SharePoint SBB im PDF-Format eingereicht werden.

Um gültig zu sein, kann das Angebot handschriftlich oder mit einer elektronischen Signatur (von der SBB definiert: PDF-Stempel) unterzeichnet werden.

Zusammenfassung der Schritte zur Einreichung von Angeboten :
1. Versand einer E-Mail-Adresse durch den Bieter zur Einreichung des Angebots an romain.besson@cff.ch mit einer Kopie an pierre.ferbus@cff.ch.
Frist für die Übermittlung der E-Mail-Adresse: 16.11.2022.
2. Gewährung des Zugangsrechts zu SharePoint durch die SBB.
3. Bestätigung der Berechtigung durch den Bieter. Der Erhalt der E-Mail muss vom Bieter bestätigt werden.
4. Einreichung des Angebots auf SharePoint SBB durch den Bieter.

Der Zugang wird nur für die eingereichte E-Mail-Adresse gewährt.

Bei Problemen mit dem Zugang wenden Sie sich bitte umgehend an romain.besson@cff.ch oder pierre.ferbus@cff.ch.

Gültigkeit des Angebots
Die Gültigkeit des Angebots beträgt sechs Monate ab der Frist für die Einreichung der Angebote. Der Bieter wird für sein Angebot nicht entschädigt.

Formale Anforderungen
Es gilt das Datum der Einreichung auf der angegebenen elektronischen Plattform. Angebote können nicht persönlich eingereicht werden und werden nicht vor Ort angenommen.

Eine E-Mail, die die Einreichung des Angebots bestätigt, muss an romain.besson@cff.ch und pierre.ferbus@cff.ch gesendet werden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen

Eignungskriterien:

Für die Bewertung der Eignung (Q) gelten folgende Musskriterien:

Q1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

Q2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem

Geforderte Nachweise:

Belege gemäss Kriterium Q1:

J1.1 Referenz eines Projekts, das nicht älter als 15 Jahre ist, dessen Aufgaben, Komplexität und technisches Niveau mit denen des vorliegenden Auftrags vergleichbar sind und das unter Sicherheitsvorkehrungen gemäß den TEN-Vorschriften 20100 für den folgenden Bereich errichtet wurde:
- Hoch- und Tiefbau - Stahlbeton (Kunstwerke, Stützmauern, Rohrleitungen...)

J1.2 Referenz eines Projekts, das nicht älter als 15 Jahre ist, dessen Aufgaben, Komplexität und technisches Niveau mit denen des vorliegenden Auftrags vergleichbar sind und das unter Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Vorschriften der TEN 20100 für den folgenden Bereich errichtet wurde:
- Spezialarbeiten (Bohrungen, Rüttelstopfbohrungen, Stützwandelemente...)

J1.3 Referenz eines Projekts, das nicht älter als 15 Jahre ist, dessen Aufgaben, Komplexität und technisches Niveau mit denen des vorliegenden Auftrags vergleichbar sind und das unter Sicherheitsvorkehrungen gemäß den TEN-Vorschriften 20100 für den folgenden Bereich gebaut wurde:
- Eisenbahnstrecke unter Einsatz von hauptsächlich straßengebundenen Mitteln.

Es können auch mehrere Bereiche im Rahmen desselben Projekts nachgewiesen werden.
Das Referenzprojekt muss abgeschlossen oder weitgehend realisiert sein.

Stammt die geforderte Referenz von einem Unterauftragnehmer, muss der Bieter eine Bestätigung des Unterauftragnehmers beifügen, dass dieser im Falle eines Zuschlags die Arbeiten ausführen wird.

Belege gemäss Kriterium Q2:

J2: Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen.

Nachverhandlungen:

Datum / Uhrzeit:Dienstag, 11. Oktober 2022 / 10.00 Uhr
Ort des Treffens: SBB-Bahnhof Genf Flughafen - unter der Hauptanzeigetafel.
Auskunft: Pierre Ferbus - 079 641 97 90 - pierre.ferbus@cff.ch
Programm: Ortsbesichtigung unter Sicherheitsvorkehrungen RTE 20100 - Ausbildung I-10000 obligatorisch: Zugang zum zukünftigen Ort der Arbeiten über einen Weg entlang der V13 (gute physische Kondition erforderlich).
Teilnehmer: 1 (max. 2) Teilnehmer pro Bieter
Schutzausrüstung:
- Gemäß RTE 20100
- Das Tragen der vollständigen PSA ist für den Besuch obligatorisch (einschließlich orangefarbenem Helm, orangefarbener Jacke, orangefarbener Hose und Sicherheitsschuhen).
Sprache: Französisch
Anmeldung: Bis zum 04.10.2022, 18.00 Uhr an pierre.ferbus@cff.ch mit den folgenden Informationen:
- Teilnehmer (Vorname, Nachname, Firma, E-Mail, Telefonnummer)
Parkplätze: Ja: Parkhäuser am Flughafen Genf in der Nähe.

Anmerkungen: Die Teilnahme wird dringend empfohlen. Die während des Besuchs gemachten Angaben werden bei der Bewertung der Angebote als bekannt vorausgesetzt (SIA 118 Artikel 16).
Es werden keine Fragen beantwortet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Bewilligungen und Kreditfreigabe
Der Zuschlag und die Unterzeichnung sowie die Gültigkeit des Vertrages hängen von der Erteilung aller für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Bewilligungen sowie von der Genehmigung des Kredites durch das zuständige Organ der SBB AG ab.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West
Rue de la Gare de Triage 5
1020 Renens
Telefon: +41 79 641 97 90
E-Mail-Adresse:  
pierre.ferbus@cff.ch