Zuschlag 1283829: 214787_UW Bonaduz_Stahlbau

Publiziert am: 31. August 2022

Swissgrid AG

Die Anbieterin hat das vorteilhafteste Angebot eingereicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 44212310: Gerüste
  • 44212224: Freileitungsmasten
  • 44212226: Strommasten
  • 44212200: Türme, Gittermasten, Derrickkräne und Leitungsmasten
  • 44212222: Elektrizitätsmasten
  • 44212221: Masten (für Leitungen)
  • 44212250: Masten
  • 44212500: Winkel und Profilstücke
  • 44212317: Gerüstkonstruktionen
  • 44212220: Masten und Pfähle
  • 44212520: Profilstücke
  • 44212100: Brücke
  • 44212320: Diverse Konstruktionen
  • 44212000: Bauerzeugnisse und Teile davon, vorgefertigte Gebäude ausgenommen
  • 44212300: Konstruktionen und Teile davon
  • 44212240: Träger
  • 44212510: Winkel
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Preis
10% Referenzen des Anbieters
10% Lieferflexibilität und Service
10% Produktionsprogramm und Lieferplanung
10% Qualitätsplanung zur Herstellung von Stahltragwerken
10% Arbeitssicherheit mit Risikobewertung Montage im Unterwerk
10% Aktivitäten im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit

Berücksichtigte Anbieter

Jörimann Stahl AG, Bonaduz
CHF 3,764,400 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: SIMAP
Ausschreibung vom: 09.06.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 82 Tage

Datum des Zuschlags:

30.08.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstr. 31
5001 Aarau
Telefon: +41 58 580 26 06
E-Mail-Adresse:  
marcus.betten@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1283829 214787_UW Bonaduz_Stahlbau