Zuschlag 1283033: Thermische in situ Sanierung Werthana AG
Publiziert am: 27. August 2022
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Gemäss Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15.11.2019, Art. 21, Bst. c, kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative. Im vorliegenden Fall erwies sich die von der Firma reconsite GmbH entwickelte thermische in situ Sanierungsmethode mit festen Wärmequellen (THERIS) für die Sanierung des Untergrundes der ehemaligen Uhrenschalenfabrik in Busswil als die bestmögliche Sanierungsvariante.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.08.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei .................................... (genaue Adresse der sachlich zuständigen Direktion bzw. des örtlich zuständigen Regierungsstatthalteramts) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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