Ausschreibung 1282481: UW Rupperswil: Bauarbeiten GU
Publiziert am: 25. August 2022
Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Im Rahmen der Gesamterneuerung wird die bestehende 220-kV Freiluftschaltanlage von Swissgrid abgebrochen und durch eine gasisolierte Schaltanlage (GIS Anlage) ersetzt.
Dafür ist ein neues Betriebsgebäude geplant, welches eine Halle für die Unterbringung einer GIS-Schaltanlage beinhaltet.
Für diese GU Ausschreibung sind folgende Bestandteile des Projektes relevant:
• Neubau eines Betriebsgebäudes
• Aussenanlagen zum Gebäude, Umgebung, Umzäunung, Zufahrt.
• Kabelrohrblöcke 220-kV (bis Schnittstelle Bauzaun, siehe Dokument 110.03 Baustelleninstallationsplan.
• Frischwasser-, Abwasser- und Schmutzwasserleitung komplett ohne Schnittstelle.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
25. August 2022 | Publikationsdatum | |
25. August 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
17. Oktober 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
19. September 2022 | Frist für Fragen | Sind nach Auffassung des Anbieters Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind diese bei der Fragestellung zu erwähnen bzw. nachzufragen. |
17. Oktober 2022 | Abgabetermin 00:00 | WICHTIG: OBLIGATORISCHE BEGEHUNG (siehe Ziff. 4.3) Das Angebot muss physisch (in Papierform), vollständig, handschriftlich unterzeichnet und fristgerecht eingereicht werden. |
24. Oktober 2022 | Offertöffnung | WICHTIG: OBLIGATORISCHE BEGEHUNG (siehe Ziff. 4.3) Das Angebot muss physisch (in Papierform), vollständig, handschriftlich unterzeichnet und fristgerecht eingereicht werden. |
1. August 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 | ZK1: Preis |
15 | ZK2: Arbeitssicherheit und Umweltschutz: Gefährdungsermittlung und konkrete Massnahmen |
15 | ZK3: Auftragsanalyse |
7.5 | ZK4: Referenzen des Bauführers |
7.5 | ZK5: Referenzen des Poliers |
5 | ZK6: Ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung |
Zulassungsbedingungen
zugelassen (gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung")
EK1: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK2: Erfahrung Anbieterin
EK3: Sprachkenntnisse Polier
EK4: Umsetzung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
EK5: Sicherstellung der Qualitätsstandards
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Die obligatorische Begehung findet am 13. September 2022 statt (siehe Dokument "0_Verfahrensanweisung").
Angebote von Anbieterinnen, welche an der Begehung nicht teilgenommen haben, werden nicht berücksichtigt, respektive vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die Firma Axpo Grid AG, sowie mit ihr verbundene Gesellschaften, ist die für dieses Projekt von Swissgrid mandatierte Planerin und war bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen massgeblich beteiligt. Die Firma Axpo Grid AG ist daher als Anbieterin und als Subunternehmerin in der vorliegenden Ausschreibung nach Art. 14 BöB nicht zugelassen.
SIMAP
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Bleichemattstrasse 31
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Telefon: +41585802756
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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