Zuschlag 1280981: 214450_Ltg.Samstagern-Kilchberg_Mastfundamente_M47-52

Publiziert am: 13. August 2022

Swissgrid AG

Die Anbieterin hat das vorteilhafteste Angebot eingereicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45231400: Bauarbeiten für Starkstromleitungen
  • 45200000: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
  • 45223500: Stahlbetonkonstruktionen
  • 45230000: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
  • 45221250: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
  • 45232210: Bauarbeiten für Freileitungen
  • 45120000: Versuchs- und Aufschlussbohrungen
  • 45232200: Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-C: Tiefbau
  • CW-G: Generell
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 Preis
15 Gefährdungsbeurteilung und konkrete Massnahmen
15 Auftragsanalyse
7.5 Referenzen Bauführer
7.5 Referenzen Polier
5 Ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Berücksichtigte Anbieter

Büwe Tiefbau AG, Rotkreuz
CHF 1,437,356 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: SIMAP
Ausschreibung vom: 23.05.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 81 Tage

Datum des Zuschlags:

12.08.2022


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstr. 31
5001 Aarau
Telefon: +41 58 580 26 06
E-Mail-Adresse:  
marcus.betten@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1280981 214450_Ltg.Samstagern-Kilchberg_Mastfundamente_M47-52