Zuschlag 1276915: Dubai-Generalunternehmervertrag Schweizer Pavillon Expo 2020

Publiziert am: 11. August 2022

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Generalsekretariat GS-EDA, Präsenz Schweiz PRS

Bei den Nachträgen handelt es sich um Projektanpassungen und zusätzliche Anforderungen der Bauherrschaft, im Zusammenhang und folgend der Ausschreibung 177915 (simap project-ID), an den Pavillon im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets.
Es handelt sich insbesondere um zum Zeitpunkt der Vergabe nicht abschliessend bekannte Elemente sowie um eine wegen COVID nötige Überarbeitung von einzelnen Elementen der zwei Ausstellungsräume der Bauherrschaft wie auch die Optimierung des Pavillons aus betrieblicher und qualitativer Sicht.
Eine Ausschreibung und Vergabe an einen Dritten hätte zu sehr hohen Kosten für das Schnittstellenmanagement zwischen der Bauherrschaft, dem Unternehmer Expomobilia und einem alternativen Generalunternehmer geführt und das Projekt zusätzlich verlangsamt und verteuert. Der alternative Generalunternehmer hätte sich in die ihm unbekannten Pläne des Schweizer Pavillons einlesen müssen und hätte für diesen Aufwand Zeit verrechnen müssen. Gleiches gilt für allfällige Subunternehmen. Somit wäre es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll gewesen die Zusatzleistungen von einem anderen Vertragspartner ausführen zu lassen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45220000: Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-C: Tiefbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

MCH Live Marketing Solutions AG (Expomobilia), Effretikon
CHF 2,929,371 exkl. MwSt., Der Gesamtbetrag in Höhe von CHF 2'929'370.76 umfasst Grundleistungen in Höhe von CHF 2'859'370.76 und optionale Leistungen in Höhe von CHF 70'000.00.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

02.08.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Generalsekretariat GS-EDA, Präsenz Schweiz PRS
Bundesgasse 32
3003 Bern
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