Ausschreibung 1275481: AS25 - Neubau Strassenüberführung Bolligenstrasse-Baumeister

Publiziert am: 10. August 2022

Schweizerische Bundesbahnen

Der Ausbauschritt 2025 (AS25) der SBB sieht im Bereich der Brücke Bolligenstrasse einen Ausbau von 3 auf 5 Gleisen vor. Dafür wird die Brücke Bolligenstrasse durch eine grössere Brücke mit ca. 31m Spannweite und einer Breite von ca. 28m ersetzt. Der Brückenersatz muss unter Bahn- und Strassenbetrieb erfolgen. Dafür erfolgt der Ersatz der nördlichen und südlichen Brückenhälfte gestaffelt und der Verkehr fährt jeweils auf der anderen Hälfte. Zusätzlich wird eine Langsamverkehrbrücke aus Stahl auf der Nordseite der Brücke Bolligenstrasse erstellt um während des Baus die notwendige Breite für den Fuss- und Veloverkehr zu schaffen.

Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. August 2022 Publikationsdatum
10. August 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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29. August 2022 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt

23. September 2022 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Neubau Strassenüberführung Bolligenstrasse“

28. September 2022 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Neubau Strassenüberführung Bolligenstrasse“

1. März 2023 Geplanter Projektstart
31. März 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK3: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK1:

N1 Eine Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:

N1.1 Abbruch und Neubau Brücken (Bausumme min. 2 Mio, CHF Stahl oder Stahlbeton) ausgeführt in den letzten 10 Jahren unter Bahnbetrieb.

N1.2 Stahlbrücken oder Stabbogenbrücken (Bausumme min. 2 Mio CHF, Stützweite >= 20 m) ausgeführt in den letzten 10 Jahren unter Bahnbetrieb.

N1.3 Strassenbauarbeiten (Bausumme mind. 0.5 Mio CHF) ausgeführt in den letzten 10 Jahren in innerstädtischen Bereichen.

N1.4 Qualifikation zur Herstellung von Stahlbauten:

- Gültige Nachweise für die Ausführungsklasse EXC3: Anforderungen an den Konformitätsnachweis, die werkseigene Produktionskontrolle (WPK), die Herstellerzertifizierung und die CE-Kennzeichnung für Stahlbauteile gem. EN 1090, Teil 1 und EN ISO 3834-2 (N1.4a)

- Gültige Prüfbescheinigungen für Schweisser und Bediener für die Ausführungsklasse EXC3, Schweisser ISO 9606 und Bediener ISO 14732 und Nachweis für Schweissaufsicht ISO 14731. (N1.4b)

N1.5 Anheben / Absenken einer Brückenplatte, unter Bahnbetrieb. (Bausumme mind. 0.2 Mio CHF) ausgeführt in den letzten 10 Jahren

Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

Nachweis zu EK2:
N2 Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf beibringen zu können.

Nachweis zu EK3:
N3 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystem nach ISO14001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1)Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

2) Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

Offizielles Publikationsorgan:

simap

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
adrian.moser3@sbb.ch