Zuschlag 1274085: EBP-113_I-11035 FL NE3 132 kV Ertüchtigung Isolatorenketten
Publiziert am: 8. Juli 2022
Energie Wasser Bern
Die betroffene Freileitung untersteht der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen, welche unter anderem die Erstellung und Änderung von Hochspannungsanlagen regelt. Ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren ohne Auflageprojekt wird bei Anlagen angewendet, wenn eine Änderung das äussere Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert, keine schutzwürdigen Interessen Dritter berührt und sich nur unerheblich auf Raum und Umwelt auswirkt. Aufgrund der technischen Besonderheit dieser Beschaffung können diese Anforderungen nur mit der beantragen Lösung von BKW erfüllt werden. Aus diesem Grund erfolgt die Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 c IVöB im freihändigen Verfahren.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
08.07.2022
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Die Verfügung über die freihändige Vergabe kann innert 20 Tagen nach der Publikation mittels Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Monbijoustrasse 11, Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 31 321 32 31
E-Mail-Adresse:
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