Zuschlag 1272877: 1151 Projektierung von Umbauten an Domino-Stellwerken

Publiziert am: 1. Juli 2022

BLS AG

Beide Anbieter erhalten den Zuschlag als Rahmenvertragspartner.

Die Firma Siemens Mobility AG erhält gemäss dem in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vorgehen den Auftrag für die Projektierung der Stellwerk-Umbauten am Bahnhof Kandersteg, da sie unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat. Es überzeugte insbesondere durch ein sehr detailliertes Lösungskonzept.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71356200: Technische Hilfe
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Preis
40% Lösungskonzept
10% Akzeptanz Vertrag

Berücksichtigte Anbieter

BÄR Bahnsicherung AG, Olten
CHF 334,000 , Option 1 wurde mit Stundenzahl im Pflichtenheft hochgerechnet

Siemens Mobility AG, Wallisellen
CHF 405,061 , Option 1 wurde mit Stundenzahl im Pflichtenheft hochgerechnet

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 31.03.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 85 Tage

Datum des Zuschlags:

24.06.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
marco.affolter@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1272877 1151 Projektierung von Umbauten an Domino-Stellwerken