Zuschlag 1272641: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe
Publiziert am: 11. Juli 2022
Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Vergabe Volksschule Bethlehemacker erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahren. Unter den Voraussetzungen von Artikel 21 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB 2019 können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Der Auftrag Volksschule Bethlehemacker, BKP 221.0 Fenster in Holz, Aussentüren wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. a ÖBV der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen der Firma ERNE AG Holzbau, Laufenburg freihändig zugeschlagen.
Im Januar 2022 wurden die Arbeiten für die Erstellung von Fenster und Aussentüren in Holz für das Projekt Volksschule Bethlehemacker publiziert. Die Eingabefrist war am 16. März 2022. Es sind zu diesem Zeitpunkt keine Angebote eingegangen. Damit der Endtermin der Bauarbeiten und der Bezug der Schule im Juli 2024 gewährleistet ist, müssen die Arbeiten infolge Dringlichkeit freihändig zugeschlagen werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
08.07.2022
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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