Zuschlag 1267609: (b22003-1) Bern, Guisanplatz 1, Arealausbau 2. Etappe / BKP 215.2

Publiziert am: 7. Juni 2022

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Die Zuschlagsempfängerin hat die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist das Preisangebot. Zusätzlich überzeugt das Angebot durch eine sehr gute Erfüllung der Kriterien bezüglich Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 44221100: Fenster
  • 45443000: Fassadenarbeiten
  • 44115900: Sonnenschutzvorrichtungen
Tags (Bau):
  • 2152: Fassadenbau
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
75 % ZK 1 Preis
3 % - ZK 2.1 Gesamtprojektleiter/in
2 % - ZK 2.2 Baustellenchef/in
5 % ZK 3 Projektbezogenes Qualitätsmanagementsystem (PQM)
5 % ZK 4 Nachhaltigkeit
3 % - ZK 5.1 Fenster-/Fassadenbau
2 % - ZK 5.2 Natursteinbekleidungen
5 % ZK 6 Bauprogramm des Anbieters

Berücksichtigte Anbieter

Fahrni Fassadensysteme AG, Lyss
CHF 11,635,247

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 15.02.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 108 Tage

Datum des Zuschlags:

03.06.2022


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch