Ausschreibung 1266857: Sanierung "Vor den Haldenstrasse" & "Rütistrasse", Eiken

Publiziert am: 2. Juni 2022

Gemeinde Eiken

• Sanierung Strasse, Fläche ca. 2250 m²
• Neubau Randabschlüsse, Länge ca. 740 m
• Neubau Strassenentwässerung: Schlammsammler neu, 8 Stück
• Neubau Strassenbeleuchtung: Kandelaber, 6 Stück
• Neubau Schmutzwasserleitung (DN 250 mm), Länge ca. 51 m
• Neubau Ringschluss Wasser (DN 160 mm), Länge ca. 305 m
• Erstellen von Hausanschlüssen Wasser, 16 Stück


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. Juni 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

9. Juni 2022 Frist für Fragen

None

30. Juni 2022 Abgabetermin 23:59

None

6. Juli 2022 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70 % Preis
20 % Schlüsselpersonen
10 % Umwelt

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde Eiken
Hauptstrasse 73B
5074 Eiken
Telefon: 062 552 25 00
E-Mail-Adresse:  
info@eiken.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1266857 Sanierung "Vor den Haldenstrasse" & "Rütistrasse", Eiken