Abbruch 1266839: Sanierung "Vor den Haldenstrasse" & "Rütistrasse", Eiken
Publiziert am: 2. Juni 2022
Gemeinde Eiken
•Sanierung Strasse, Fläche ca. 2250 m²
•Neubau Randabschlüsse, Länge ca. 740 m
•Neubau Strassenentwässerung: Schlammsammler neu, 8 Stück
•Neubau Strassenbeleuchtung: Kandelaber, 6 Stück
•Neubau Schmutzwasserleitung (DN 250 mm), Länge ca. 51 m
•Neubau Ringschluss Wasser (DN 160 mm), Länge ca. 305 m
•Erstellen von Hausanschlüssen Wasser, 16 Stück
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Es wurde die falsche Auftragsart angegeben. Wettbewerb anstelle Bauauftrag.
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hauptstrasse 73B
5074 Eiken
Telefon: 062 552 25 00
E-Mail-Adresse:
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