Zuschlag 1261929: N03, 080342, TUBÖ TUSI / L013 Signalisation: Leittechnik - Nachtrag

Publiziert am: 13. Mai 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Die Ausführungsarbeiten im Projekt N03, 080342, TUBÖ TUSI, Bözbergtunnel Erhöhung Tunnelsicherheit bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Auf Grund von erweiterten Vorgaben aus dem Pilotprojekt BLS (Pilot SA-CH) müssen zusätzliche Bedienelemente für die Benutzer in die Verkehrssteuerung implementiert werden. Die Anpassungen können nur vom gleichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Software hat. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Die komplette Softwareprogrammierung müsste neu ausgeschrieben werden. Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. > CHF 2-3 Mio. geschätzt, was wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45310000: Installation von elektrischen Leitungen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Ticos Engineering AG, Uhwiesen
CHF 120,945

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

11.05.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch