Ausschreibung 1259975: 240.20096 Sanierung Knoten Pleer
Publiziert am: 2. Mai 2022
Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis IV
Zwischen den Ortseinfahrten Burgdorf und Rohrmoos wird die Strasse mit Radstreifen ergänzt. Der Knoten Pleer wird umgestaltet. Es müssen verschiedene Terrainanpassungen vorgenommen werden und die Entwässerung der Strasse wird erneuert.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
2. Mai 2022 | Publikationsdatum | |
2. Mai 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. Juni 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
20. Mai 2022 | Frist für Fragen | Fragen sind bis am 20.05.2022 unter www.simap.ch im Forum der entsprechenden Ausschreibung einzureichen. Nach diesem Termin werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet. Sie werden bis am 24.05.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im Forum beantwortet. |
3. Juni 2022 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Vermerk auf Umschlag: "Offerte Sanierung Knoten Pleer - nicht öffnen". Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
8. Juni 2022 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Vermerk auf Umschlag: "Offerte Sanierung Knoten Pleer - nicht öffnen". Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Angebotspreis |
20% | Qualifikation Schlüsselpersonen |
10% | Bauprogramm |
10% | Vorgehenskonzept |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Nachweis der personellen und technischen Leistungsfähigkeit: Der über die letzten drei Jahre gemittelte Jahresumsatz im Fachbereich Strassenbau des Anbieters beträgt mindestens das 3-fache der Bausumme der ausgeschriebenen Jahresleistungen (Jahresleistung = Angebotssumme/Bauzeit).
Referenzen des Anbieters: Drei vergleichbare erfolgreich realisierte oder bis Ende 2022 abgeschlossene Referenzobjekte im Strassenbau an Kantonsstrassen mit Bauarbeiten unter Verkehr. Das Objekt muss durch den Anbieter selbsständig oder als Mitglied einer ARGE in den vergangenen 5 Jahren ausgeführt worden sein. Der Baumeisteranteil muss mindestens CHF 750'000 betragen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde (Entwurf in den Ausschreibungsunterlagen). Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Dunantstrasse 13
3400 Burgdorf
Telefon: 031 635 53 13
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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