Zuschlag 1253963: (b21031-2) Bern, Guisanplatz 1, Arealausbau 2. Etappe / BKP 25

Publiziert am: 29. März 2022

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Die Zuschlagsempfängerin hat die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist das Preisangebot. Zusätzlich überzeugt das Angebot durch sehr gute Erfüllung der Kriterien bezüglich Nachhaltigkeit.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45232460: Sanitäre Anlagen
Tags (Bau):
  • 25: Vermittlungsprovisionen
  • 259: Uebriges
  • 251: Allgemeine Sanitärapparate
  • 253: Versorgungs- und Entsorgungsapparate
  • 254: Sanitärleitungen
  • 256: Sanitärinstallationselemente
  • 255: Dämmungen
  • 252: Spezielle Sanitärapparate
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
75 % ZK 1 Preis
10 % ZK 2 Verlässlichkeit des Preises
3 % - ZK 3.1 Projektleiter/in
2 % - ZK 3.2 Chefmonteur/in vor Ort
5 % ZK 4 Nachhaltigkeit
3 % - ZK 5.1 Druck- und Festigkeitsprüfungen
2 % - ZK 5.2 Unterhalt bis Übergabe

Berücksichtigte Anbieter

Guggisberg Kurz AG, Ostermundigen
CHF 1,506,349 , Options comprises (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 21.09.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 178 Tage

Datum des Zuschlags:

18.03.2022


Anzahl Angebote:

8


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
Grundauftrag: CHF 1'487'722.00
Optionen: CHF 18'626.80
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch