Ausschreibung 1253719: 1100.1328.20

Publiziert am: 26. März 2022

Gemeinde Künten

Strassenbau:
- Belagsabbruch ca. 3'000 m2
- Randabschlüsse ca. 725 m
- Belagsarbeiten ca. 950 t

Wasserversorgung:
- Baumeisterarbeiten für Wasserleitung ca. 625 m

Schmutzabwasser:
- Kanalisation ca 230 m Leitungsbau

Energieversorgung:
- Baumeisterarbeiten für Kabelrohrblock ca 500 m


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. März 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

4. April 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in schriftlicher Form an die Bauleitung zu stellen.

20. April 2022 Abgabetermin 10:00

Der Poststempel gilt nicht als Eingabe.

Das Angebot ist schriftlich und vollständig einzureichen.
Teilangebote können nicht berücksichtigt werden.

20. April 2022 Offertöffnung

Der Poststempel gilt nicht als Eingabe.

Das Angebot ist schriftlich und vollständig einzureichen.
Teilangebote können nicht berücksichtigt werden.

27. Juni 2022 Geplanter Projektstart
29. September 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Gemäss Unterlagen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde Künten
Kirchweg 11
5444 Künten
Telefon: 0564858484
E-Mail-Adresse:  
gemeinndekanzlei@kuenten.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1253719 1100.1328.20