Zuschlag 1253095: BZU23 P55 Bahnhof Schwyz Hauptarbeiten

Publiziert am: 25. März 2022

SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: Preis
10% ZK2: Genügende Qualifikation und Einsatzplanung für jede vorgesehene Schlüsselperson, Bauführer Ingenieur- und Perronbau
5% ZK2: Genügende Qualifikation und Einsatzplanung für jede vorgesehene Schlüsselperson, Polier Ingenieur- und Perronbau
10% ZK2: Genügende Qualifikation und Einsatzplanung für jede vorgesehene Schlüsselperson, Bauführer Gleisbau / Gleistiefbau
5% ZK2: Genügende Qualifikation und Einsatzplanung für jede vorgesehene Schlüsselperson, Polier Gleisbau / Gleistiefbau
10% ZK3: Zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf
5% ZK4: Erkennen der wichtigsten Projektrisiken
5% ZK5: Ökologische Nachhaltigkeit

Berücksichtigte Anbieter

Marti Bauunternehmung AG Luzern, Luzern
CHF 3,374,953 exkl. MwSt., Der Preis versteht sich exkl. Regie.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 03.09.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 201 Tage

Datum des Zuschlags:

23.03.2022


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Mitte
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
thomas.engelmann@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1253095 BZU23 P55 Bahnhof Schwyz Hauptarbeiten