Zuschlag 1252161: EN-PJN/Peter Röösli/FU Rupperswil, Integrator SPRU

Publiziert am: 6. April 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «ZK1: Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45200000: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-G: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1: Preis
5% ZK2.1: Auftragsanalyse - Umgang mit Schnittstellen
5% ZK2.2: Auftragsanalyse - Vorgehensweisen
5% ZK2.3: Auftragsanalyse - Führung des Projektes
5% ZK2.4: Auftragsanalyse - Zusammenarbeit mit der SBB
8% ZK3.1: Qualitätssicherung - Hoch- / Tiefbau
4% ZK3.2: Qualitätssicherung - Elektrische Anlagen
4% ZK3.3: Qualitätssicherung - IBS und IBN
4% ZK3.4: Qualitätssicherung - Umgang mit Beistellteilen

Berücksichtigte Anbieter

ERNE AG Bauunternehmung, Füllinsdorf
CHF 9,734,238

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 08.09.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 209 Tage

Datum des Zuschlags:

05.04.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Industriestrasse 1
3052 Zollikofen
E-Mail-Adresse:  
reto.schaller@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1252161 EN-PJN/Peter Röösli/FU Rupperswil, Integrator SPRU