Ausschreibung 1250231: 1100.1412

Publiziert am: 9. März 2022

Gemeinde Künten AG

Strassenbau:
Belagsabbruch: ca. 2'000 m2
Randabschlüsse: ca. 1'000 m
Belagsarbeiten: ca. 600t
Werkleitungsbau:
Graben für Wasserleitung: ca. 100 m
Graben für Kanalisationen: ca. 135 m
Graben für Elektratrassee: ca. 350 m


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. März 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

21. März 2022 Frist für Fragen

Fragen sind schriftlich an die Bauleitung zu stellen

4. April 2022 Abgabetermin 10:00

Der Poststempel gilt nicht als Eingabe

4. April 2022 Offertöffnung

Der Poststempel gilt nicht als Eingabe

30. Mai 2022 Geplanter Projektstart
30. September 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70 % Preis
15 % Qualität / Erfahrung
15% Termine / Auftragsanalyse

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Gemäss Unterlagen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde Künten AG
Kirchweg 11
5444 Künten
Telefon: 056 485 84 84
E-Mail-Adresse:  
gemeindekanzlei@kuenten.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1250231 1100.1412