Ausschreibung 1249089: N12.84 140014 - Bern Sanierung Anschluss Bümpliz - Bauarbeiten Trasse

Publiziert am: 4. März 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Der Autobahnanschluss Bern-Bümpliz ist ein wichtiger Anschlussknoten zwischen der Nationalstrasse N12 und dem städtischen Strassennetz im Westen der Stadt Bern. Die Defizite bezüglich der Verkehrssicherheit, der Verkehrsqualität und des baulichen Zustandes sollen behoben werden. Der Auftrag umfasst u.a. folgende Bauarbeiten:
- Umgestaltung Weissensteinstrasse
- Umgestaltung Knoten Weissenstein- und Turnierstrasse
- Belagsinstandsetzung Weissenstein- und Turnierstrasse
- Anpassung Strassenentwässerung und -beleuchtung
- Instandsetzung F02C Unterführung Fischermätteli
- Instandsetzung F02D Brücke über GBS


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. März 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

21. März 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 25.03.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 21.03.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

25. April 2022 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N12.84 140014 - Bern Sanierung Anschluss Bümpliz - Bauarbeiten (ID 7178)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

29. April 2022 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N12.84 140014 - Bern Sanierung Anschluss Bümpliz - Bauarbeiten (ID 7178)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Oktober 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
SCHLÜSSELPERSONEN
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Strassenanlage Nationalstrasse, HVS oder städtische Hauptverkehrsstrasse unter Verkehr; Instandsetzung Strassenoberbau und Kunstbauten; Werkvertragssumme > CHF 3 Mio. exkl. MWST) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
Referenzen von Subunternehmern sind nicht zulässig.

EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters (Mittel der Jahre 2018 – 2021) ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB inzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Strassenanlage Nationalstrasse, HVS oder städtische Hauptverkehrsstrasse unter Verkehr; Instandsetzung Strassenoberbau und Kunstbauten; Werkvertragssumme > CHF 3 Mio. exkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselpersonen gilt: Baustellenchef

EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der Realisierung im Jahr 2023 gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Baustellenchef 80% Baustellenchef Stv.20%
(*) als Schlüsselpersonen gilt: Baustellenchef, Baustellenchef Stv.

EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt. Es wird erwartet, dass sich die Anbieter*innen selbstständig über die Verhältnisse und die Situation vor Ort informieren.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien

ZK1 PREIS [40%]

ZK2 QUALITÄT DES ANBIETERS [15%]
Erfahrung der Schlüsselpersonen: Persönliche Referenzen der Schlüsselpersonen (Baustellenchef, Polier Trassee und Polier Kunstbauten) über ausgeführte Objekte mit vergleichbarer Komplexität. Die Schlüsselpersonen werden anhand von 1 Referenzobjekt (pro Person max. 2 A4-Seiten) bezüglich der Ähnlichkeit zur ausgeschriebenen Aufgabe (vergleichbare Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich) bewertet. Zudem werden die Berufserfahrung, die Aus- und Weiterbildung anhand des abgegebenen Lebenslaufs (pro Person max. 2 A4-Seiten) beurteilt.
ZK2.1 Baustellenchef [5%]
ZK2.2 Polier Trassee [5%]
ZK2.3 Polier Kunstbauten [5%]

ZK3 QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [15%]
ZK3.1 Risikoanalyse und –bewertung aus Sicht des Unternehmers, vorgeschlagene Massnahmen zur Risikominimierung für 5 projektspezifische Risiken (max. 1 A4-Seiten) [5%]

ZK3.2 Organisation (projektbezogenes Organigramm des Anbieters mit Nennung der vorgesehenen Personen, deren Funktion und Stellvertretungen, max. 1 A3-Seite bzw. 2 A4-Seiten), Gerüstkonzept F 02D unter Berücksichtigung Bahnbetrieb, detaillierte Preisanalysen gemäss Dokument "Unternehmerangaben" [5%]

ZK3.3 Digitalkonzept. Beschrieb der Umsetzung der Anforderungen ASTRA betr. digitaler Lieferobjekte (siehe PIR-Tabelle) u.a. in Bezug auf die Chancen und Risiken, so wie Reduktion dieser Risiken und weitere eigene datengestützte Prozesse und Lieferobjekte für Themen der Nachhaltigkeit, Bauzeitoptimierung etc. aus Sicht Unternehmers (max. 2 A4.Seiten inkl. Grafiken) [5%]

ZK4 BAUZEIT [15%]
Länge der Bauzeit [15%]

ZK5 QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN [15%]
ZK5.1 Detaillierungsgrad des Bauprogramms (Abgabe eines nachvollziehbaren Bauprogramms, Angabe aller wesentlichen Arbeitsschritte, Angaben zu Personal- und Maschineneinsatz, Einhaltung der vorgegebenen Meilensteine, Aufzeigen von Terminreserven) [5%]

ZK5.2 Plausible Beschreibung der Bauabläufe (Beschrieb Arbeiten und kritischer Weg, Erläuterung Bauablauf gegenüber Vorgaben, insbesondere Stellungnahme zu den abgegebenen Bauphasenplänen) [5%]

ZK5.3 Angaben zur Arbeitsleistung mit Bezug auf Projekt und abgegebenes Terminprogramm (Personaleinsatz, Arbeitsleistungen, Beschrieb Schichtbetrieb, Anzahl und Grösse Equipen, Zusammensetzung Equipen) [3%]

ZK5.4 Beschreibung möglicher Beschleunigungsmassnahmen [2%]

Die zur Bewertung abgegebenen Unterlagen dürfen insgesamt 4 A4-Seiten (ZK5.2, ZK5.3 und ZK5.4 zusammen) nicht überschreiten.

PREISBEWERTUNG ZK1
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG BAUZEIT ZK4
Benotet wird die im Bauprogramm ausgewiesene Terminreserve für das Baujahr 2023. Stichtag für die Bewertung ist der vorgegebene Meilenstein "Ferigstellung der Arbeiten 2023" vom 24.11.2023 (vertragliche Arbeiten 2023 fertiggestellt, Verkehrsführung neutralisiert).
Das Angebot mit der kürzesten Bauzeit 2023 gegenüber Meilenstein "Fertigstellung der Arbeiten 2023" enthält die maximale Note (5). Angebote mit einem Termin von 14 Kalendertagen oder mehr nach dem frühesten angebotenen Termin (kürzeste Bauzeit), erhalten die schlechteste Note (1). Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 stellen nach dem Komma gerundet) basierend auf Kalendertagen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK2, ZK3, ZK5)
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.

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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

7. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.

8. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch