Ausschreibung 1248929: P.600853.P.PR.00.P03 Submission Baumeister
Publiziert am: 14. März 2022
Schweizerische Südostbahn AG
Im Rahmen des Projekts wird das Mittelperron abgebrochen und ein neues hangseitiges Aussenperron erstellt. Als Zugang dient eine neue Personenunterführung mit neuen Ram-pen und Treppen. Das bestehende Aussenperron wird dabei komplett neu erstellt. Durch den Abbruch des Mittelperrons wird die Gleislage angepasst und mit neuem Unter- und Oberbau erstellt. Auf Höhe des Schulhausplatzes ist ein Felsabbruch notwendig.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. März 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. März 2022 | Frist für Fragen | Fragen sind schriftlich einzureichen |
26. April 2022 | Abgabetermin 16:00 | Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft. |
27. April 2022 | Offertöffnung | Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft. |
3. Oktober 2022 | Geplanter Projektstart | |
29. März 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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