Ausschreibung 1247019: 414025

Publiziert am: 26. Februar 2022

Stadt Luzern, Umwelt- und Mobilitätsdirektion, Tiefbauamt

Errichtung eines Parkplatzes für insgesamt 28 Cars. Zusätzlich soll auch der Fussgängerübergang im unmittelbarem Nahbereich angepasst werden.
- Oberbodenabtrag (Humus): zirka 865 m3 (lose)
- Trasseaushub (Aushub): zirka 2700 m3 (fest)
- Oberbau (Kies): zirka 4000 m3 (lose)
- Oberbau (Belag): zirka 170 t AC T 22 H und zirka 170 t AC TDS 22 H
- Werkleitungen (Kandelaber): zirka 7 Stk.
- Werkleitungen (Kabelschutzrohre): zirka 235m
- Werkleitungen (Wasserleitung): zirka 30m
- Entwässerung (SA): zirka 15 Stk
- Entwässerung (KS): zirka 5 Stk.
- Entwässerung (Leitungen): zirka 260m
- Fussgängerquerung (Mit geringen Mengen an Randsteinen, Belägen und Fundation): Kleinmengen


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Tags (Bau):
  • 211: Baumeisterarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Februar 2022 Publikationsdatum
28. Februar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen werden nur über www.simap.ch abgegeben.

10. März 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis 15.03.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch anonymisiert beantwortet. Spätere Fragen werden nicht mehr beantwortet.

21. März 2022 Abgabetermin 16:00

Das Angebot muss verschlossen im Couvert bis spätestens Montag, 21.03.2022, 16.00 Uhr abgegeben werden oder eingetroffen sein. Alle Unterlagen sind 1x in Papierform und zusätzlich digital auf CD oder USB-Stick abzugeben (SIA-Schnittstelle 451 oder If A 18 Schnittstelle). Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Es ist der Zeitpunkt am Eingabeort und nicht der Poststempel massgebend. Das Covert ist gut ersichtlich mit dem Text „Submission Carparkplatz Rösslimatt Kriens - BITTE NICHT ÖFFNEN“ zu beschriften. Das Risiko der rechtzeitigen Zustellung der Offerte liegt beim Bewerber.

22. März 2022 Offertöffnung

Das Angebot muss verschlossen im Couvert bis spätestens Montag, 21.03.2022, 16.00 Uhr abgegeben werden oder eingetroffen sein. Alle Unterlagen sind 1x in Papierform und zusätzlich digital auf CD oder USB-Stick abzugeben (SIA-Schnittstelle 451 oder If A 18 Schnittstelle). Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Es ist der Zeitpunkt am Eingabeort und nicht der Poststempel massgebend. Das Covert ist gut ersichtlich mit dem Text „Submission Carparkplatz Rösslimatt Kriens - BITTE NICHT ÖFFNEN“ zu beschriften. Das Risiko der rechtzeitigen Zustellung der Offerte liegt beim Bewerber.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

erlaubt, gemäss Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Submissionsunterlagen.

Nachverhandlungen:

Es findet keine durch den Bauherrn organisierte Begehung im Rahmen der Ausschreibung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zudem müssen in jeder Beziehung die Arbeitsgesetze und die aktuellen schweizerischen Sozialpartnerverträge eingehalten sein.

Offizielles Publikationsorgan:

Luzerner Kantonsblatt

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Stadt Luzern, Umwelt- und Mobilitätsdirektion, Tiefbauamt
Industriestrasse 6
6005 Luzern
Telefon: +41 41 208 86 86
E-Mail-Adresse:  
ullrich.pickert@stadtluzern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1247019 414025