Ausschreibung 1246503: 1504

Publiziert am: 18. Februar 2022

IBB Energie AG

Tief- und Werkleitungsbau Strom- und Kommunikationsanlagen, Tiefbauten für Werkleitungssanierungen Wasser und Gas,
Tief- und Werkleitungsbau Kanalisation,
Strassensanierungen


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45233000: Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
  • 45232000: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Tags (Bau):
  • 465: Werkleitungen und Kanalisationen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • CW-RC: Strassenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Februar 2022 Publikationsdatum
18. Februar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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21. März 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
7. März 2022 Frist für Fragen

Die Fragen werden am 10.03.2022 für alle beantwortet.

25. März 2022 Abgabetermin 16:00

Die Offerten in Papierform sind bis am 25.03.2022 einzureichen. Massgebend ist der Eingangsstempel.

29. März 2022 Offertöffnung

Die Offerten in Papierform sind bis am 25.03.2022 einzureichen. Massgebend ist der Eingangsstempel.

18. April 2022 Geplanter Projektstart
31. Mai 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

IBB Energie AG
Gaswerkstrasse 5
5200 Brugg
Telefon: 056 460 28 00
E-Mail-Adresse:  
sabine.wenzel@ibbrugg.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1246503 1504