Ausschreibung 1246503: 1504
Publiziert am: 18. Februar 2022
IBB Energie AG
Tief- und Werkleitungsbau Strom- und Kommunikationsanlagen, Tiefbauten für Werkleitungssanierungen Wasser und Gas,
Tief- und Werkleitungsbau Kanalisation,
Strassensanierungen
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. Februar 2022 | Publikationsdatum | |
18. Februar 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. März 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
7. März 2022 | Frist für Fragen | Die Fragen werden am 10.03.2022 für alle beantwortet. |
25. März 2022 | Abgabetermin 16:00 | Die Offerten in Papierform sind bis am 25.03.2022 einzureichen. Massgebend ist der Eingangsstempel. |
29. März 2022 | Offertöffnung | Die Offerten in Papierform sind bis am 25.03.2022 einzureichen. Massgebend ist der Eingangsstempel. |
18. April 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Gaswerkstrasse 5
5200 Brugg
Telefon: 056 460 28 00
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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