Zuschlag 1245985: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 16. Februar 2022
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Begründung: Die Regulierung des Bielersees und des Abflusses der Aare erfolgt in Port einerseits über das Regulierwehr Port (im Eigentum des Kantons) und andererseits über das unmittelbar an das Regulierwehr angebaute Wasserkraftwerk Brügg (im Eigentum der Bielersee Kraftwerke AG). Alle Anlagen dieses Gesamtsystems müssen vor allem aus Sicherheitsgründen bei Hochwasser und auch aus betriebstechnischen und wirtschaftlichen Gründen die folgenden Anforderungen erfüllen: einheitliches technisches Konzept; einheitliche Überwachung; einheitliche Instandhaltung und Wartung (inkl. Ersatzteile) sowie einheitliche Fehleranalyse und -behebung. Bei einer erweiterten Teilrevision sind detaillierte Kenntnisse der Anlageteile sowie eingespielte Abläufe mit diversen Unterlieferanten und dem kantonalen Gewässerregulierdienst unumgänglich. Die BKW AG ist beim Wehr Port der Instandhaltungspartner des AWA. Gleichzeitig ist die BKW AG für den Betrieb und den Unterhalt des angebauten Kraftwerkes Brügg verantwortlich. Aus den dargelegten Gründen muss die jetzt anstehende erweiterte Teilrevision von Wehrfeld 2 von der BKW AG koordiniert und zusammen mit diversen Lieferanten ausgeführt werden. Nur so kann das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern seine Aufgaben zur Regulierung des Bielersees und des Abflusses der Aare erfüllen.
Die Vergabestelle vergibt damit den Auftrag im freihändigen Verfahren (Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.02.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Reiterstrasse 11
3013 Bern
Telefon: 031 633 38 31
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