Ausschreibung 1245229: Mellingen - Sanierung Trottenstrasse / Grumetweg

Publiziert am: 25. Februar 2022

Einwohnergemeinde Mellingen v.d. Bauverwaltung Mellingen, 5507 Mellingen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Februar 2022 Publikationsdatum
25. Februar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Bauverwaltung Mellingen, Emanuele Soldati, Tel. 056 481 88 61

25. März 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
25. März 2022 Frist für Fragen

None

8. April 2022 Abgabetermin 00:00

Eingabe A-Post (08.04.2022)
Hinweis: Sanierung "Trottenstrasse/Grumetweg"

11. April 2022 Offertöffnung

Eingabe A-Post (08.04.2022)
Hinweis: Sanierung "Trottenstrasse/Grumetweg"

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80 % Preis (bereinigte Offertsumme)
20 % Erfahrung und Kompetenz (Qualifikation Bauunternehmung, Qualifikation Bauführer, Qualifikation Polier)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind mit der Einreichung des Angebotes auszuweisen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Keine Verhandlungen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Einwohnergemeinde Mellingen v.d. Bauverwaltung Mellingen, 5507 Mellingen
Grosse Kirchgasse 23
5507 Mellingen
Telefon: 056 481 88 61
E-Mail-Adresse:  
emanuele.soldati@mellingen.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1245229 Mellingen - Sanierung Trottenstrasse / Grumetweg